Allgemeine Buchungshinweise

Die Agentur für Bodensee Touristik ABT am BodenSEE ist immer nur vermittelnd tätig. Der Gastaufnahmevertrag kommt immer nur zwischen Gast und Gastgeber zustande. Buchungen über die Agentur sind verbindlich und der Gast und Gastgeber sind zur Vertragserfüllung verpflichtet.

  • Rechnungen vom Gastgeber: Alle Abänderungen, Abbestellungen und Zahlungen sind vom Gast bzw. Veranstalter direkt mit dem Hotel oder Gastgeber zu regeln.
  • Rechnungen von der Agentur: Alle Abänderungen, Abbestellungen und Zahlungen sind vom Gast bzw. Veranstalter direkt mit der Agentur zu regeln.

Haftungen – gleich welcher Art – aus Vermittlungstätigkeit gegenüber dem Gast oder Gastgeber sowie gegenüber Veranstaltern, Leistungsträgern, Beförderungsunternehmen, können von der Agentur für Bodensee Touristik nicht übernommen werden.

Ausnahmen bedürfen einer vorherigen und schriftlichen Vereinbarung.

Alle Angaben der dargestellten Unterkunft beruhen auf den uns vom Vermieter überlassenen Unterlagen, für deren Vollständigkeit keine Gewähr übernommen werden kann.

Auch bei uns am Bodensee geht es bei der Zimmerreservierung nicht ohne rechtliche Regelung.

Eine vom Gast vorgenommene und vom Beherbergungsbetrieb akzeptierte Zimmerreservierung begründet zwischen beiden Parteien ein Vertragsverhältnis – den Gastaufnahmevertrag.

Rechte und Pflichten aus dem Gastaufnahmevertrag

  1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer oder die Ferienwohnung bestellt ist und vom Gastgeber mündlich zugesagt oder schriftlich bestätigt ist.
  2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
  3. Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers oder der Ferienwohnung dem Gast gleichwertigen Ersatz zu besorgen oder Schadensersatz zu leisten.
  4. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen, den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen:
    • bei Übernachtung mit Frühstück 80% der Übernachtungskosten
    • bei Pensionsvereinbarung (Übernachtung mit Vollpension) 60% der Übernachtungskosten
    • bei Ferienwohnungen und Privatzimmer 90% der Übernachtungskosten
  5. Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Bis zur anderweitigen Vergabe des Zimmers / der Ferienwohnung hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu bezahlen.
  6. Stornierung: Es ist generell möglich die Buchung für die Ferienwohnung zu stornieren. Staffelung für die Stornierungsgebühren der Ferienwohnung:
    • bis 30 Tage vor der Anreise: 20,- Euro Bearbeitungsgebühr
    • bis 14 Tage vor der Anreise: 50% des Gesamtbetrages
    • bis zum Anreisetermin: 90% des Gesamtbetrages
  7. Nachdem der Vermieter die Stornierung von Ihnen erhalten hat, wird er sich umgehend um andere Gäste für den entsprechenden Zeitraum bemühen und die Einnahmen mit den Stornierungsgebühren verrechnen. Bei rechtzeitiger Bekanntgabe der Stornierung war es bis jetzt fast immer möglich die Ferienwohnung ohne weitere Stornierungskosten zu vermieten.
  8. Vorzeitige Abreise: Bei einer vorzeitigen Abreise besteht kein Anspruch auf Erstattung des Mietpreises. Der Vermieter wird sich jedoch bemühen die Unterkunft anderweitig zu vermieten und die Einnahmen entsprechend zu verrechnen.
  9. Preisminderung: Bei einem kurzfristigen Ausfall von Einrichtungsgegenständen, der öffentlichen Versorgung oder durch höhere Gewalt besteht kein Anspruch auf Preisminderung. Mängel an der Ferienwohnung sind sofort dem Vermieter mitzuteilen. Der Gast gewährt dem Vermieter eine Frist von 48 Stunden zur Beseitigung der Mängel. Spätere Reklamationen werden nicht akzeptiert und können nicht angerechnet werden.

Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.

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